Erst hieß es, die KfW55-Förderung werde zum 31.01.2022 eingestellt. Das kam im November bereits mit kurzer Ankündigung, aber immerhin. Nun wurde der Stopp ganz plötzlich vorgezogen und die Förderungen wurden bereits zum 24.01.2022 eingestellt. Was tun Bauherren jetzt, deren Antrag noch bei der KfW liegt? Und welche Alternativen gibt es zur KfW-Förderung? Wir geben einen Überblick.
Der Ärger nimmt kein Ende: Ganz plötzlich verkündete die neue Regierung, dass der Fördertopf der BEG aufgebraucht ist. Statt die KfW55-Förderung wie geplant zum 31.01.2022 einzustellen, wurde dieser Stopp vorgezogen – und die KfW40-Förderung sowie energetische Sanierungsmaßnahmen wurden ebenfalls von heute auf morgen eingestellt. Sobald wieder Geld zur Verfügung steht, sollen entsprechende Sanierungsmaßnahmen wieder gefördert werden. Für die Förderung von Neubauten hingegen, will sich die neue Regierung nun erst einmal eine neue Förderstruktur überlegen. Bis diese in Kraft tritt, kann es dauern …
Was tun, wenn mein Antrag noch bei der KfW liegt?
Nach der Ankündigung bzgl. der KfW55-Förderung im letzten Jahr, haben wir mit vielen Kunden alles darangesetzt, alle Antragsunterlagen noch rechtzeitig fertigzustellen. Viele dieser Anträge wurden bereits von der KfW genehmigt. Ist das bei Ihnen der Fall, seien Sie unbesorgt – hier gilt natürlich, was ausgemacht wurde.
Haben Sie zu Ihrem Antrag noch keine Rückmeldung erhalten, sieht es vermutlich auch gut aus: Die Regierung hat mittlerweile verkündet, dass alle bis zum 24.01.2022 eingegangenen Anträge noch nach den bis dahin geltenden Kriterien geprüft und, wenn förderfähig, werden. Zudem hatten wir von PERFEKT-Haus uns zur Einreichung sämtlicher Anträge für unsere Bauherren die Deadline 14.01.2022 gesetzt, um einen Puffer zu haben und alles noch rechtzeitig vor der Einstellung einreichen zu können.
Da beim Hausbau aber eher Vorsicht als Nachsicht gilt, haben wir für alle, bei denen die KfW-Förderung noch in der Schwebe ist und für zukünftige Bauherren, einige Alternativen zur KfW-Förderung aufgelistet.
3 Alternativen zur KfW-Förderung
Neben der KfW-Förderung gibt es vom Bund glücklicherweise noch andere Förderangebote, die wir Ihnen für Ihren Bau ans Herz legen können. Ob Sie nun überlegen zu bauen oder Ihre KfW-Förderung in der Schwebe steht, sich mit Alternativen zur KfW-Förderung auseinanderzusetzen, ist in beiden Fällen wichtig. Im Folgenden möchten wir drei Alternativen kurz erörtern:
1. Alternative zur KfW-Förderung: BAFA
Eine bekannte Förderung ist die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien. Im Rahmen eines Hausbaus zählen dazu u.a. Maßnahmen für energiesparende Gebäudehüllen oder zur Heizungsoptimierung. Da wir bei PERFEKT-Haus bereits seit Jahren nach dem KfW55-Standard bauen, gehören viele solche energiesparenden Maßnahmen bei uns ganz selbstverständlich dazu. Für eine genaue Auskunft in Bezug auf Ihr Bauprojekt, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Weitere Informationen zur BAFA-Förderung finden Sie hier:
https://www.bafa.de/DE/Home/Zielgruppeneinstiege/privatpersonen_node.html;jsessionid=FE3E2859A42D3E6F253AAC569352E936.1_cid378
2. Alternative zur KfW-Förderung: Wohn-Riester
Mit der Wohn-Riester-Förderung unterstützt der Staat den Bau oder Kauf eines Eigenheims. Entscheidend ist hier der Begriff Eigenheim: denn eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Immobilie selbst genutzt wird, spätestens im Rentenalter. Da das bei den PERFEKT-Haus-Bauherren in der Regel der Fall ist, empfehlen wir Ihnen auch hier, diese Möglichkeit für sich zu prüfen.
Weitere Informationen zum Thema Wohn-Riester finden Sie hier:
https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/So-geht-Riester/So-geht-Wohn-Riester/so-geht-wohn-riester_node.html
3. Alternative zur KfW-Förderung: Baukindergeld
Das Baukindergeld ist ebenfalls eine Fördermöglichkeit der KfW, genau genommen also keine Alternative – aber eine Fördermöglichkeit, die aktuell noch besteht. Wichtig hierbei: Ihren Kaufvertrag müssen Sie dazu bereits bis 31.03.2021 unterzeichnet haben oder in dieser Zeit die Baugenehmigung erhalten haben. Trifft das auf Sie zu, besteht über diese Förderung die Möglichkeit, pro Kind einen Zuschuss zu erhalten. Diesen beantragen Sie nach Ihrem Einzug online.
Weitere Informationen zum Thema Baukindergeld finden Sie hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/
Regionale Fördermittel
Zusätzlich zum Bund, fördern natürlich auch die Länder Neubaumaßnahmen in ihrer Region. Meist sind solche Förderungen an eine gewisse Einkommensgrenze geknüpft. Ist das Bruttoeinkommen zu hoch, wird eine entsprechende Förderung oft nicht gewährt. Dazu kommt, dass die Fördermittel natürlich auch hier begrenzt sind, je nach Haushaltsmittel. Dennoch empfehlen wir, insbesondere nach der KfW-Entscheidung, sich mit den Möglichkeiten in der jeweiligen Region auseinanderzusetzen.
Weitere Informationen zu Förderungen in Baden-Württemberg finden Sie hier:
www.service-bw.de
Weitere Informationen zu Förderungen in Bayern finden Sie hier:
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/wohneigentum/index.php